1. Geltungsbereich / Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB“) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Northstar GmbH sowie der mit ihr verbundenen Gesellschaften und Zweigniederlassungen (nachfolgend “Northstar“). Northstar vermittelt Bewerber (nachfolgend “Bewerber“) an Unternehmen (nachfolgend “Kunde“) in der Schweiz und bietet den Bewerbern unverbindliche Unterstützungsleistungen an.
Die von Northstar betriebenen Dienstleistungen werden unter der Marke heyMia (nachfolgend “heyMia”) vermarktet. Hierzu betreibt Northstar eine Website unter der Domain
www.heymia.ch. Zudem betreibt Northstar unter der Marke “heyMia” verschiedene Social Media Accounts wie bspw. Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok und Twitter.
2. Vertragsabschluss2.1 Vertragsabschluss zwischen Northstar und Kunde
Der Vertragsabschluss kommt zustande, wenn der Kunde einen von heyMia eingereichten Bewerber kontaktiert. Als Inhalt des Vertrages gilt der Inhalt des von Northstar ans Dossier angehängte "Angebot & AGB Feststellenvermittlung" sowie zwischen Northstar und Kunde andere schriftlich festgehaltene Vertragsbestandteile.
2.2 Vertragsabschluss zwischen Northstar und Bewerber
Durch Eingabe seiner Daten auf der Webseite von Northstar nimmt der Bewerber die für ihn kostenlosen Stellenvermittlungs-Dienstleistungen durch Northstar in Anspruch, womit der Vertragsabschluss mit Northstar durch die Eingabe der Daten sowie das Akzept der AGB und der
Datenschutzerklärung zustande kommt.
3. Kündigung3.1 Kündigung des Vertrages zwischen Northstar und Kunde
Falls nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag zwischen Northstar und dem Kunden ohne Frist von beiden Parteien jederzeit schriftlich gekündigt werden.
3.2 Kündigung des Vertrages zwischen Northstar und BewerberDer Vertrag zwischen Northstar und dem Bewerber kann ohne Frist von beiden Parteien jederzeit schriftlich gekündigt werden.
4. Pflichten von Northstar
4.1 Dienstleistungserbringung
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt Northstar ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz von Northstar.
Northstar verpflichtet sich, die Dienstleistungen getreu und sorgfältig auszuführen. Northstar schuldet keinen Erfolg.
Northstar handelt selbständig und auf eigene Rechnung. Es besteht keine Exklusivität zwischen Northstar und dem Kunden oder Northstar und dem Bewerber.
Northstar bildet weder mit dem Kunden noch mit dem Bewerber eine einfache Gesellschaft oder sonstige Gesellschaft im Sinne von Art. 530 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts. Northstar steht mit dem Bewerber in keinem Arbeitsverhältnis.
Northstar bestätigt hiermit, über sämtliche erforderlichen Bewilligungen zur Arbeitsvermittlung zu verfügen.
4.2 Pflichten gegenüber KundenNorthstar prüft die Bewerbungsunterlagen des Bewerbers vor Zustellung dessen vollständigen Profils an den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf deren Vollständigkeit. Northstar ist nicht verpflichtet, weitergehende Abklärungen zum Bewerber oder zur Korrektheit der in den Bewerbungsunterlagen angegebenen Informationen vorzunehmen.
Die genauen Konditionen werden in einem separaten Angebot zwischen Northstar und dem Kunden schriftlich vereinbart.
Northstar gibt keinerlei Zusicherungen in Bezug auf die Eignung, Arbeitskraft oder anderweitigen Voraussetzungen für die Arbeitserbringung durch den Bewerber ab. Dem Kunden entstehen dadurch keine Ansprüche auf einen Vertragsabschluss mit dem Bewerber oder anderweitige Erfolge.
4.3 Pflichten gegenüber BewerberNorthstar erfasst die Bewerbungen des Bewerbers über die eigene Webseite oder über sonstige Onlineportale von Drittparteien, sowie über den direkten Kontakt mit dem Bewerber, z.B. über E-Mail oder Telefon. Dem Bewerber entstehen dadurch keine Ansprüche auf eine Anstellung bei einem Kunden oder einen anderweitigen Vertragsabschluss mit einem Dritten oder mit Northstar.
5. Pflichten des Kunden
5.1 AllgemeinDie genauen Konditionen werden in einem separaten Angebot zwischen Northstar und dem Kunden schriftlich vereinbart.
Interessiert sich der Kunde für ein Profil eines Bewerbers, dürfen diese Informationen zu keinem Zeitpunkt an weitere Personen weitergeleitet werden.
Der Kunde handelt bei der Prüfung und dem Einsatz der von Northstar vermittelten Bewerber selbständig und auf eigene Rechnung. Es besteht keine Exklusivität.
5.2 Entschädigung
Der Kunde schuldet Northstar für deren Dienstleistungen eine Entschädigung, sobald der Kunde mit dem Bewerber einen Anstellungsvertrag abschliesst. Die genauen Konditionen werden in einem separaten Angebot zwischen Northstar und dem Kunden schriftlich vereinbart.
5.3 MehrwertsteuerAlle kommunizierten Preise verstehen sich exkl. MwSt.
5.4 SchutzklauselSollte ein Bewerber innerhalb von 12 Monaten nach der Zustellung der Unterlagen durch Northstar per E-Mail durch den Kunden Vollzeit, Teilzeit oder temporär angestellt werden, hat Northstar gegenüber dem Kunden Anspruch auf die Entschädigung gemäss Angebot. Dieser Anspruch gilt unabhängig vom Grund, der zum Vertragsabschluss geführt hat.
6. Pflichten des Bewerbers
6.1 AllgemeinDer Bewerber verpflichtet sich, Northstar ausschliesslich korrekte Bewerbungsunterlagen zu übermitteln und ihr gegenüber wahrheitsgemäss Auskunft zu erteilen.
Der Bewerber bestätigt mit dem Akzept dieser AGB, dass er mindestens 18 Jahre alt ist.
Der Bewerber erklärt sich mit dem Akzept dieser AGB und der
Datenschutzerklärung damit einverstanden, dass Northstar bei ehemaligen Arbeitgebern Auskünfte über ihn einholen, die erfassten Informationen an Dritte gratis oder kostenpflichtig weiterleiten und ihn zwecks Erfüllung des Vertrags, Bewertungsanfrage oder Newsletter kontaktieren darf.
Der Bewerber handelt selbständig und auf eigene Rechnung. Es besteht keine Exklusivität.
6.2 Entschädigung
Für den Bewerber ist die Dienstleistungen von Northstar kostenlos.
7. Hilfsperson
Northstar, der Kunde und der Bewerber haben das Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie sind verpflichtet sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
8. HaftungDie Haftung von Northstar wird mit Ausschluss von Schaden, der durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht verursacht wurde, ausgeschlossen.
Jegliche Haftung für Hilfspersonen von Northstar wird im grösstmöglichen rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Der Kunde und der Bewerber sind verpflichtet, Northstar allfällige von ihr verursachte Schäden umgehend zu melden.
9. ImmaterialgüterrechteSämtliche Rechte an von Northstar verwendeten oder angebotenen Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen Northstar zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung irgendwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit vereinbart.
Dem Kunden und dem Bewerber ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigen Immaterialgütern, welche ihm durch Northstar zugänglich gemacht werden, untersagt, es sei denn, dies werde von Northstar explizit genehmigt.
Verwendet der Kunde oder der Bewerber im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag Informationen, Bilder, Texte oder sonstige Immaterialgüter, welche ihm durch Northstar zugänglich gemacht werden und an welchen Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde und der Bewerber sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Der Kunde stimmt zu, dass Northstar sein Firmenlogo für eigene Marketingzwecke (z.B. im Rahmen von auf der Webseite von Northstar publizierte Testimonials, Kundenlisten etc.) verwenden darf.
10. DatenschutzNorthstar darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag sowie zu anderen bekanntgegebenen Zwecken bearbeiten und verwenden. Northstar ergreift die notwendigen und angemessenen Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind.
Der Kunde und der Bewerber erklären sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwendung sowie Bearbeitung ihrer jeweiligen Daten durch Northstar vollumfänglich einverstanden und sind sich bewusst, dass Northstar auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, allfällige den Kunden oder Bewerber betreffende Informationen diesen oder Dritten bekanntzugeben. Mit Akzept der vorliegenden AGB stimmen der Kunde und der Bewerber zu, dass Northstar die Daten bis auf Widerruf zu Marketingzwecken verwenden darf. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die vermittelten Bewerber eingehalten werden.
Im Übrigen finden die Bestimmungen der
Datenschutzerklärung Anwendung.
11. ÄnderungenDiese AGB können von Northstar jederzeit geändert werden.
Es gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde oder der Bewerber habe einer neueren Version der AGB schriftlich zugestimmt.
Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde oder der Bewerber sie im Rahmen einer schriftlichen Mitteilung annimmt. Die fortlaufende stillschweigende Nutzung des Angebots von Northstar gilt ebenfalls als Annahme.
12. PrioritätDiese AGB gehen allen früheren Bestimmungen und Vereinbarungen vor. Ausgenommen sind Bestimmungen in separaten schriftlichen Individualverträgen. Diese gehen diesen AGB vor.
13. Salvatorische KlauselSollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die entsprechenden Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
14. VertraulichkeitNorthstar, der Kunde und der Bewerber, sowie deren jeweilige Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Vertragsleistungen anvertraut wurden oder sonst wie bekannt geworden sind, vertraulich zu behandeln, d.h. weder für eigene Zwecke ausserhalb des Vertrages zu verwerten noch Dritten zu offenbaren, soweit dies nicht zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Die Geheimhaltungspflicht umfasst die Kenntnis aller Tatsachen, die nicht allgemein zugänglich oder bekannt sind. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
15. Anwendbares Recht / GerichtsstandDiese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.
Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, sind für Streitigkeiten aus diesen AGB und der darauf basierenden Vertragsbeziehung ausschliesslich die Gerichte am Sitz der Northstar GmbH in der Schweiz zuständig.
16. Weitere AnmerkungenDer Einfachheit halber wird in diesem Dokument nur die männliche Form verwendet. Weibliche und non-binäre Personen sind mitgemeint.
Stand: 13.06.2024